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Unsere Leistungen

Mehr als nur ein Steuerbescheid.
Ihre ganze Vermögensplanung.

Von der testamentarischen Gestaltung über Schenkungsstrategien bis zur Unternehmensnachfolge. Wir betrachten Ihre Vermögenssituation als Ganzes und entwickeln eine Lösung, die zu Ihrer Familie passt.

01

Testamentarische Gestaltung

Wir entwickeln passgenaue letztwillige Verfügungen für Ihre Vermögens- und Familiensituation. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die steuerliche Optimierung, sondern auch die Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse, Ersatzerben und Testamentsvollstreckung. Die notarielle Umsetzung erfolgt in enger Kooperation mit unseren langjährigen Notarpartnern.

  • Einzel- und gemeinschaftliche Testamente
  • Berliner Testament inklusive Wiederverheiratungs- und Pflichtteilsklauseln
  • Erb- und Vermächtnisverträge
  • Testamentsvollstreckung
02

Schenkungen mit Nießbrauchvorbehalt

Sie übertragen Vermögen frühzeitig auf die nächste Generation und behalten dennoch die volle Kontrolle sowie die laufenden Erträge. Über die wiederholte Nutzung der 10-Jahres-Freibeträge bauen Sie zugleich steueroptimiert Vermögen auf der Kinderebene auf, ohne den Lebensstandard der Schenker zu beeinträchtigen.

  • Übertragung von Immobilien unter Nießbrauchvorbehalt
  • Bewertung des Nießbrauchwerts nach Bewertungsgesetz
  • Gestaffelte Schenkungen zur mehrfachen Freibetragsnutzung
  • Verlagerung von Einkünften auf die nächste Generation
03

Familiengesellschaften

Die Familien-KG und die Familien-Holding GmbH sind zentrale Instrumente der strukturierten Vermögensübertragung. Wir gestalten Beteiligungsverhältnisse, Stimmrechte und Gewinnverteilung so, dass die Kontrolle bei Ihnen bleibt und Vermögen steueroptimiert weitergegeben wird.

  • Gründung und Strukturierung von Familien-KGs
  • Familien-Holding GmbH zur Bündelung von Beteiligungen
  • Stimmrechtsgestaltung und Geschäftsführungsklauseln
  • Vermögensschutz vor familienfremdem Zugriff
04

Unternehmensnachfolge

Für Betriebsvermögen bestehen weitreichende Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b ErbStG. Wir prüfen die Voraussetzungen, planen die Übergabe und vermeiden schädliches Verwaltungsvermögen, das die Steuerbegünstigung gefährdet. Dabei stimmen wir die steuerliche mit der unternehmerischen und familiären Logik ab.

  • Regel- und Optionsverschonung (85 % bzw. 100 %)
  • Vermeidung schädlichen Verwaltungsvermögens
  • Lohnsummenklausel und Behaltensfrist im Blick
  • Übergabe an die nächste Generation oder an Externe
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Immobilien: Bewertung & Gestaltung

Die korrekte Bewertung Ihrer Immobilien ist die Grundlage jeder weiteren Gestaltung. Wir greifen auf die offiziellen BORIS-NRW-Daten zurück und nutzen alle steuerlichen Stellschrauben, die das Bewertungs- und Erbschaftsteuergesetz bietet.

  • Bewertung nach BORIS-NRW (Bodenrichtwert, Immobilienrichtwert)
  • Familienheim-Befreiung für Ehepartner und Kinder
  • 10 % Bewertungsabschlag bei vermieteten Wohnimmobilien (§ 13d ErbStG)
  • Gestaltung von Übertragungsketten
06

Stiftungen

Stiftungen sind das Mittel der Wahl, wenn Vermögen dauerhaft gesichert oder einem sozialen Zweck gewidmet werden soll. Wir begleiten Sie von der Konzeption über die Errichtung bis zur laufenden steuerlichen Betreuung.

  • Familienstiftung zur dauerhaften Vermögenssicherung
  • Konzeption und Satzungsgestaltung
  • Stiftung als Gesellschafter zur Unternehmensnachfolge
  • Laufende Steuererklärung und Verwaltung

Welche Leistungen passen
zu Ihrer Situation?

Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, welche Gestaltungen in Ihrem Fall sinnvoll sind und entwickeln einen konkreten Fahrplan.