5 Fragen · 2 Minuten · Sofort Ergebnis · Keine Daten gespeichert
Wie ist der aktuelle Familienstand?
Welcher Güterstand besteht?
Was wurde in Ihrem Ehevertrag aus dem Zugewinnausgleich ausgenommen?
Diese Angabe dient der späteren Beratung und hat keinen Einfluss auf die Schnellberechnung.
Liegt ein Berliner Testament vor?
Angaben zum Erblasser und den Erben.
Ihre bisherigen Angaben
Kein Ehepartner, keine Kinder, keine Enkel. Damit greift die gesetzliche Erbfolge der 2. Ordnung: Eltern, Geschwister oder Nichten/Neffen erben.
Bitte geben Sie an, wer aus dieser Erbordnung noch lebt.
Hinweis: Erben aus der 3. Ordnung (Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins) werden in dieser Schnellberechnung nicht berücksichtigt. In so einem Fall klären wir das in der persönlichen Beratung.
Schätzen Sie die Vermögenswerte des Erblassers.
Falls kein Familienheim vorhanden ist, einfach 0 eintragen.
Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre reduzieren den Freibetrag.
Diese Ersparnis ist eine erste Schätzung. Die konkreten Maßnahmen und Ihre individuelle Strategie besprechen wir persönlich mit Ihnen.
Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.
Zu unserer Kanzlei →Geschätzte Gesamtsteuerbelastung
Tragen Sie Ihre Kontaktdaten ein und Sie sehen sofort die konkreten Schritte für Ihre Situation.
Sie erhalten die Einschätzung per E-Mail. Wenn Sie Ihre Telefonnummer angeben, besprechen wir sie auf Wunsch kurz telefonisch mit Ihnen. Auf dieser Basis entscheiden Sie in Ruhe, ob eine Beauftragung für Sie passt.
Vielen Dank!
Wir haben Ihre Anfrage erhalten und melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich bei Ihnen.
Sie haben bereits einen Steuerberater?
Kein Problem. Sie müssen Ihren Steuerberater nicht wechseln. Wir können auch nur für diesen Auftrag tätig werden, ergänzend zu Ihrem bestehenden Steuerberater. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit ihm ab.
Maximilian Stoffels und Alexander Emundts, Steuerberater bei Emundts & Stoffels in Heinsberg. Ihre Angaben bleiben in der Kanzlei.
Hinweis: Diese Berechnung dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und stellt keine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Es handelt sich um eine vereinfachte Berechnung. Die tatsächliche Steuerlast kann aufgrund individueller Faktoren (Bewertungsverfahren, Begünstigungen, Steuerbefreiungen, Versorgungsfreibeträge) erheblich abweichen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Eine individuelle Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Vermögensdaten werden nicht gespeichert – die Berechnung erfolgt vollständig in Ihrem Browser.